Das Sozialgesetzbuch regelt die Leistungen der Krankenversicherer
2. Juni 2008 | Von findur | Kategorie: Versicherung
Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind im fünften Sozialgesetzbuch festgeschrieben und unterscheiden sich in den gesetzlichen Pflichtleistungen nicht von einer Krankenkasse zur anderen. Die Leistungen beinhalten Maßnahmen zur Prävention von Krankheiten und zur Selbsthilfe, Leistungen zur Früherkennung von Krankheitsbildern sowie Untersuchungen zur Feststellung des Gesundheitszustandes, Leistungen im Krankheitsfall, also ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen, entweder ambulant oder sofern notwendig auch stationär. Auch Leistungen für werdende Mütter und die Impfungen für Mutter und Kind sind im SGB enthalten und geregelt. Alle diese Leistungen sind allen in Deutschland lebenden Bürgern verfügbar, da es sich ja um eine gesetzlich geregelte Versicherung, ähnlich der Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wer sich auf dem geöffneten Markt für Gesetzliche Krankenkassen umsieht und die Angebote vergleicht, stellt schnell fest, dass in den Leistungen keine Unterschiede bestehen, die erkennbaren Differenzierungen beschränken sich auf Pilot-Programme oder die Belohnung von gesundheitsbewussten Verhalten der Versicherten beschränken und auf die Erreichbarkeit der GKV in Form von Telefonhotlines oder Internetauftritten. Anders sieht es bei dem Spektrum der PKV aus, die im Grundsatz dem SGB V entspricht und dessen Leistungsumfang deutlich erweitert, gemäß dem vom Versicherten gewählten Tarif und den vertraglichen Ausgestaltungen zwischen Versicherungsnehmer und –anbieter. Dabei bietet der Wechsel in eine Private Krankenversicherung dem Versicherten nicht nur erweiterte Leistungen für und um die Gesundheit, auch können finanzielle Vorteile Grund für einen Wechsel sein oder das Bedürfnis, die eigene Gesundheit und die Vorsorge und Versorgung stärker als in der GKV selbstverantwortlich und eigenverantwortlich wahrzunehmen und durch bewusstes Verhalten mehr Freiheitsgrade zu genießen und auch im wichtigen Bereich der eigenen Gesundheit ein höheres Maß an Selbstverantwortlichkeit auszuleben.

