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Der Jammer – der Störsender

13. Mai 2008 | Von Oliver Bunzheim | Kategorie: Technik

Die Begriff Jammer bezeichnet einen Störsender, der ein Telefonieren unmöglich macht. Ein Jammer erzeugt das wohlbekannte Funkloch, bei dem die eingehenden Funksignale durch einen Störsender überlagert werden. Generell ist der Einsatz eines Jammers in Deutschland verboten. Nur Bundesbehörden haben die Befugnis einen Jammer Störsender einzusetzen.

Der Einsatz kann sowohl im Freien als auch im Innern von Gebäuden erfolgen. Da die Strahlenbelastung der Störsender im Freien noch sehr groß ist und gesundheitliche Schädigungen die Folgewirkung sein können, ist von einem Einsatz abzusehen. Auch eine metergenaue Abgrenzung des entstehenden Funklochs ist noch abgrenzbar.

In Deutschland werden Jammer seit dem 02.01.2008 in einigen Justizvollzugsanstalten eingesetzt. Diese Einführung löste im Bundestag heftige Debatten aus, da in Notsituationen die Handys der Angestellten nicht funktionieren. Selbst das Absetzen eines kostenfreien Notrufs ist nicht möglich. Letztendlich siegte die Vernunft, denn die Minister der Parteien sahen ein, ein Handy ist schnell in ein Gefängnis eingeschleust und eine geheime Informationsübermittlung kann erfolgen. Auch seit diesem Jahr ist das Telefonieren mit Handys bei einigen Fluggesellschaften erlaubt. Sollte der Geräuschpegel das gesetzte Limit überschreiten, so kann der Pilot jederzeit den Jammer einschalten – alle Telefonate werden unterbrochen und keine weiteren können mehr geführt werden. Bisher haben sich noch nicht alle Fuggesellschaften für die Verwendung eines Störsenders durchgerungen, aber es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein…

Oliver Bunzheim
seoimagine@aol.com

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