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Der Weg in die Selbstständigkeit

19. August 2008 | Von MarieK | Kategorie: Finanzen

Es bestehen unterschiedlichste Hintergründe, welche dafür sprechen, dass man sich gegebenenfalls besser selbstständig machen sollte. Entweder erkennt man auf dem Arbeitsplatz als Angestellter keine Aufstiegsmöglichkeit oder man will eine hervorragen geplante Geschäftsidee alleine realisieren. Sicher kann der Weg in die Selbstständigkeit auch unfreiwillig beschritten werden, für den Fall das man beispielsweise irgendwie aus der Arbeitslosigkeit entrinnen will. Bei diese Sache würde es außerdem eine Unterstützung in Form eines Gründungsausschusses geben.

Eine Möglichkeit die finanzielle Belastung der Selbstständigkeitswahl möglichst in einem erträglichen Maß zu halten ist das Franchising. In diesem Fall ist nicht mal eine selbst ausgedachte Idee notwendig, da man die Erzeugnisse und Serviceleistung von anderen Firmen anbietet. Trotz dieser Tatsache bleibt man im Großen und Ganzen der eigene Boss. Im Normalfall bezahlt man eine Franchise Gebühr und müsste dazu über eine bestimmte Menge an Eigenkapital verfügen. Für die entrichtete Gebühr bekommt man das Verkaufsrecht oder die Serviceleistung. Im besten Fall bedeutet das, dass man über eine Verkaufserlaubnis besitzt und ohne große Vorarbeit in das Gewerbe eintritt.

Dieses Marketingmodell ist normalerweise schon mehrmalig getestet und verbessert worden. Als Anwender hat man hierbei nahezu keine Risikofaktoren und kann von einer bekannten Marke seinen Nutzen ziehen. Sicher gibt es ansonsten kleinere Probleme beim Franchising. Abhängig von dem Hersteller muss der Franchisenehmer einen gewissen Teil seiner Einnahmen an die Prduktfirma abtreten. Das könnten bis zu 25 % sein. Außerdem trägt man auch mit dieser Lizenz das komplette unternehmerische Risiko, wenngleich man auf mögliche Unzuverlässigkeiten der produzierenden Firma keine Handhabe hat. Auf jeden Menschen, der den Versuch der selbstständigen Arbeit angeht, wird langfristig ansonsten das Problem der Gesellschaftsform bemerken.

Sofern das Unternehmen gut läuft sollte eine GmbH Gründung in Betracht gezogen werden. Bei der Form der GmbH ist freilich eine recht stattliche höhe an eigenem Kapital erforderlich, dafür ist aber ansonsten die Verlustgefahr für das Privatvermögen nicht so hoch wie bei den anderen Formen. Prinzipiell haftet man nach einer GmbH Gründung nur mit mit dem Grundkapital des Unternehmens, das für die GmbH eingezahlt wurde. Dieses eingezahlte Firmenkapital war ursprünglich mit 25.000 Euro festgeschrieben.

In der Zukunft soll diese Art von Gründungen von Betrieben aber mit anderen Voraussetzungen und mit weniger finanziellem Aufwand durchführbar sein. Zum Schluss der zukünftigen Anpassungen kommt die so genannte Mini-GmbH, bei der das Stammkapital nicht direkt in der gesamten Höhe hinterlegt werden muss, sondern zunächst nach und nach eingezahlt wird.

Tags:

Existenzgründung und Selbstständigkeit Die Arbeit in der Selbstständigkeit als Chance 

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