Das Sozialgesetzbuch regelt die Leistungen der Krankenversicherer
2. Juni 2008 | Von findur | Kategorie: VersicherungDie Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind im fünften Sozialgesetzbuch festgeschrieben und unterscheiden sich in den gesetzlichen Pflichtleistungen nicht von einer Krankenkasse zur anderen. Die Leistungen beinhalten Maßnahmen zur Prävention von Krankheiten und zur Selbsthilfe, Leistungen zur Früherkennung von Krankheitsbildern sowie Untersuchungen zur Feststellung des Gesundheitszustandes, Leistungen im Krankheitsfall, also ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen, entweder [...]
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